Anmeldung zur einem Lehrgang (Kurs)
oder zur telc-Prüfung
Ich melde mich zu dem unten (im Feld "Kurs") angegebenen Lehrgang oder zur telc-Prüfung
rechtverbindlich an. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn die gesamte
Lehrgangsgebühr bezahlt ist. Nimmt der Schüler nach Lehrgangsbeginn am
Unterricht aus persönlichen Gründen nicht teil oder bricht den Lehrgang
ab, ist er dennoch zur vollen Zahlung verpflichtet, weil insoweit der
Platz im Lehrgang für ihn freigehalten ist. Darüber hinaus ist der
Ausstieg aus dem Vertrag und dem zufolge die Rückerstattung der
Lehrgangsgebühren nicht möglich:
a) nach Ausstellung einer Teilnahme-Bestätigung vor Lehrgangsbeginn
b) nach Erhalt eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland und
c) dessen Verlängerung in der BRD anhand der Teilnahme-Bestätigung
Die Verlängerung des Lehrgangsbesuchs erfordert keinen Zusatzvertrag und
gilt nach Entrichtung der Gebühren unter oben genannten Bedingungen.
Nach Ablauf von 8 Monaten erlischt jeglicher Anspruch auf die
Lehrgangsteilnahme und Rückerstattung der Kursgebühren.
Der Vertrag ist unkündbar.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Frankfurt am Main.