Anmeldung zur einem Lehrgang (Kurs)
oder zur telc-Prüfung


Ich melde mich zu dem unten (im Feld "Kurs") angegebenen Lehrgang oder zur telc-Prüfung rechtverbindlich an. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn die gesamte Lehrgangsgebühr bezahlt ist. Nimmt der Schüler nach Lehrgangsbeginn am Unterricht aus persönlichen Gründen nicht teil oder bricht den Lehrgang ab, ist er dennoch zur vollen Zahlung verpflichtet, weil insoweit der Platz im Lehrgang für ihn freigehalten ist. Darüber hinaus ist der Ausstieg aus dem Vertrag und dem zufolge die Rückerstattung der Lehrgangsgebühren nicht möglich:

a) nach Ausstellung einer Teilnahme-Bestätigung vor Lehrgangsbeginn
b) nach Erhalt eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland und
c) dessen Verlängerung in der BRD anhand der Teilnahme-Bestätigung

Die Verlängerung des Lehrgangsbesuchs erfordert keinen Zusatzvertrag und gilt nach Entrichtung der Gebühren unter oben genannten Bedingungen.

Nach Ablauf von 8 Monaten erlischt jeglicher Anspruch auf die Lehrgangsteilnahme und Rückerstattung der Kursgebühren.

Der Vertrag ist unkündbar.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Frankfurt am Main.

























Mit vorstehenden Bedingungen bin ich einverstanden und nehme in Kenntnis derselben die Anmeldung vor. Teilnahmebedingungen
Ich versichere die Angaben zu meiner Person richtig gemacht zu haben, damit den Anordnungen der Schulaufsichtsbehörde Rechnung getragen werden kann.